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   OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 1 Ws 167/20 (S)   

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OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 1 Ws 167/20 (S) (https://dejure.org/2021,2599)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2021 - 1 Ws 167/20 (S) (https://dejure.org/2021,2599)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 1 Ws 167/20 (S) (https://dejure.org/2021,2599)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München II, 25.02.2009 - 2 KLs 11 Js 42142/07

    Sechs Jahre Haft für Ex-NPD-Anwalt Mahler wegen Volksverhetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 1 Ws 167/20
    Der Verurteilte ist durch das Landgericht München II am 25. Februar 2009, rechtskräftig seit dem 5. August 2009 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07), wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt worden.

    Das Landgericht München II hat mit Gesamtstrafenbeschluss vom 15. April 2010, rechtskräftig seit dem 22. Juli 2010 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07), aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre Freiheitsstrafe, Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07) sowie aus der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erding vom 28. April 2008 (10 Monate Freiheitsstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Az.: 2 Ds 2 Js 36110/07) und aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (Az.: 24 KLs 4/06) betreffend die vier Taten der Volksverhetzung aus der Zeit von Februar 2005 bis März 2005 (2 Jahre 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe) nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten gebildet.

    Wegen der jeweiligen Tatfeststellungen im Einzelnen wird auf die vorgenannten Urteile und wegen der Gesamtstrafenbildung auf den vorbezeichneten Beschluss des Landgerichts München II vom 15. April 2010 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07) verwiesen.

    Außerdem hat die Strafvollstreckungskammer ausgesprochen, dass die nach vollständiger Verbüßung der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Beschluss des Landgerichts München II vom 15. April 2010 (2 KLs 11 Js 42142/07) gemäß § 68f Abs. 1 StGB eintretende Führungsaufsicht nicht entfällt.

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08

    Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 1 Ws 167/20
    Dass der unter 1. ausgeführte Gesichtspunkt in dem in der für den Verurteilten abgegebenen Beschwerdebegründung ausgiebig zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2010, 1 BvR 1106/08 (in: AfP 2011, 43 ff.), nicht angesprochen wird, steht dem hier gefundenen Ergebnis nicht entgegen.

    Unabhängig von all dem geht der Senat davon aus, dass die Weisung im Ergebnis auch im Lichte des schon angesprochenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2010, 1 BvR 1106/08 (in: AfP 2011, 43 ff.) keinen Bestand haben könnte - was hier aber nach dem zuvor Gesagten keiner näheren Erörterung mehr bedarf.

  • LG Potsdam, 11.03.2009 - 24 KLs 4/06

    Horst Mahler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 1 Ws 167/20
    Des Weiteren hat ihn das Landgericht Potsdam am 11. März 2009, rechtskräftig seit dem 18. August 2009 (Az.: 24 KLs 4/06, 1654 Js 25729/02), wegen Volksverhetzung in 19 Fällen zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von 2 Jahren 4 Monaten und von 2 Jahren 10 Monaten verurteilt.

    Das Landgericht München II hat mit Gesamtstrafenbeschluss vom 15. April 2010, rechtskräftig seit dem 22. Juli 2010 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07), aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre Freiheitsstrafe, Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07) sowie aus der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erding vom 28. April 2008 (10 Monate Freiheitsstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Az.: 2 Ds 2 Js 36110/07) und aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (Az.: 24 KLs 4/06) betreffend die vier Taten der Volksverhetzung aus der Zeit von Februar 2005 bis März 2005 (2 Jahre 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe) nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten gebildet.

  • LG Potsdam - 24 KLs 12/14 (anhängig)

    Anklage gegen Horst Mahler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 1 Ws 167/20
    Gegen den Verurteilten sind gegenwärtig wiederum sechs Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus vor dem Landgericht Potsdam anhängig (1950 Js 16905/13 vom 24. März 2014; 1950 Js 8074/15 vom 4. Februar 2016 ; 1950 Js 16696/16 vom 28. Juli 2016; 1950 Js 2920/17 vom 17. November 2017; 1950 Js 4055/17 vom 17. November 2017 und 1950 Js 1110/17 vom 17. November 2017).
  • AG Erding, 28.04.2008 - 2 Ds 2 Js 36110/07

    Horst Mahler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.02.2021 - 1 Ws 167/20
    Das Landgericht München II hat mit Gesamtstrafenbeschluss vom 15. April 2010, rechtskräftig seit dem 22. Juli 2010 (Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07), aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre Freiheitsstrafe, Az.: 2 KLs 11 Js 42142/07) sowie aus der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erding vom 28. April 2008 (10 Monate Freiheitsstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Az.: 2 Ds 2 Js 36110/07) und aus den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (Az.: 24 KLs 4/06) betreffend die vier Taten der Volksverhetzung aus der Zeit von Februar 2005 bis März 2005 (2 Jahre 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe) nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten gebildet.
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